Seit der Kanzleigründung im Jahr 2021 vertreten wir vor Gerichten in Tirol, Salzburg, Vorarlberg, Oberösterreich und Wien. Ausgangspunkt unserer Arbeit ist ein persönliches Gespräch. Wir hören genau hin und erkennen, was für Sie wesentlich ist. In allen Fällen schaffen wir mit unserer juristischen Dienstleistung Klarheit, um Chancen wahrzunehmen und Risiken zu minimieren.
Wir unterstützen bei kleinen und großen Streitigkeiten, sorgfältig und effektiv. Vom Parkschaden am Privatfahrzeug angefangen bis hin zu komplexeren Vertragsstreitigkeiten zwischen Großunternehmen. Wenn wir außergerichtlich einschreiten, lassen sich Gerichtsprozesse oft vermeiden.
Unsere Leistungen für
Privatpersonen.
Im Vordergrund steht eine schnelle, unkomplizierte und kostengünstige Konflikterledigung. Hierzu bieten wir in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch eine erste Orientierung und Unterstützung bei der Lösung Ihres Problems. Für Private sind wir in nachfolgenden Bereichen tätig:
Körperverletzung
Bei Verletzungen am Körper setzen wir für Sie Schmerzengeld, Heilungskosten, Verdienstentgang und Verunstaltungsentschädigung durch. Wo angezeigt, konsultieren wir medizinische Privatgutachter oder Steuerberater, damit Ihre Ansprüche auch in komplexeren Fällen gewahrt bleiben.
Arzthaftung
Liegt ein Behandlungsfehler vor oder wurde die ärztliche Aufklärungspflicht verletzt, sorgen wir für eine vollumfängliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Regelmäßig vertreten wir gegenüber Ärzten, Krankenhausanstalten und Haftpflichtversicherungen, wobei wir auch die Absicherung vor möglichen Spät- und Dauerfolgen gewährleisten.
Verkehrsunfall
Wurde Ihr Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt, fordern wir für Sie Reparaturkostenersatz oder die höchstmögliche Wertminderung ein. Dies bei den gegnerischen Fahrzeuglenkern, Zulassungsbesitzern und Haftpflichtversicherungen. Wurde beim Verkehrsunfall auch eine Person verletzt, machen wie für Sie sämtliche Ansprüche aus der Körperverletzung geltend.
Versicherungsrecht
Wir setzen Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag gegen Ihre Versicherung durch. Beispielsweise im Bereich der Eigenheimversicherung, wenn die Versicherungsleistung bei Feuer, Sturmschaden, Leitungswasserschaden und Haftpflichtfällen ausbleibt. Oder wenn nachfolgende Versicherungen eine Deckung ablehnen: Kaskoversicherung, Lebensversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Rechtschutzversicherung, Reiseversicherung, Tierhalterhaftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Wohnungsversicherung.
Scheidung und Erbrecht
Das Scheidungsverfahren ist für das nachfolgende Aufteilungsverfahren, in welchem die während der Ehe erwirtschafteten Mittel aufgeteilt werden, von maßgeblicher Bedeutung. Wir verschaffen Ihnen Klarheit über Ihre vermögensrechtlichen Ansprüche und setzen diese Ansprüche gemäß Ihren Interessen durch. Dazu gehört, dass wir bereits im Scheidungsverfahren die notwendigen Weichen stellen. Außerdem sorgen wir bei Erbstreitigkeiten dafür, dass Ihre rechtlichen Ansprüche gewahrt bleiben.
Immobilienrecht
Gibt es Streit über Wohnungsgebrauchsrechte, Dienstbarkeiten oder mit Nachbarn, schützen wir Ihre Ansprüche als Eigentümer. Bei Wohnungseigentum vertreten wir Ihre individuellen Ansprüche gegenüber anderen Miteigentümern oder Hausverwaltern. Wenn Sie mit Baumängeln konfrontiert sind, stellen wir Ihre Gewährleistungsrechte sicher und dass zeitnah die erforderliche Verbesserung oder Preisminderung stattfindet.
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