Klarheit für Erbrecht, Nachfolge und Stiftungen
Das Erbrecht regelt die Übertragung von Vermögen sowie die Rechte der Beteiligten im Zusammenhang mit einem Erbfall. Rechtliche Fragen entstehen insbesondere bei der Gestaltung der Vermögensnachfolge, bei letztwilligen Verfügungen sowie bei der Durchsetzung und Abwehr erbrechtlicher Ansprüche.
Eine frühzeitige rechtliche Gestaltung ermöglicht es, Vermögenswerte geordnet zu übertragen und mögliche Konflikte innerhalb der Familie zu vermeiden. Auch Stiftungen stehen im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig vor rechtlichen Fragestellungen, die eine laufende rechtliche Beurteilung erfordern.
Leistungen in diesem Tätigkeitsbereich:
- Vermögensnachfolgen rechtlich gestalten und begleiten
- Testamente und letztwillige Verfügungen gestalten und prüfen
- Erbansprüche und Pflichtteilsrechte beurteilen und geltend machen oder abwehren
- Verlassenschaftsverfahren rechtlich begleiten
- Erbrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich und gerichtlich vertreten
- Stiftungen bei rechtlichen Fragestellungen beraten und vertreten